Lohnkostenmanagement


Auch die Lohnnebenkosten rücken immer mehr in den Fokus der Arbeitgeber.

Die Abgabenlast der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in den letzten Jahren stetig angestiegen, was für die Arbeitgeber steigende Kosten bedeutet und für den Arbeitnehmer sinkendes Einkommen. Vor dem Hintergrund, der steigenden Kosten im Alltag bedeutet das für den Arbeitnehmer doppelte Belastung im Berufs- und Privatleben. Die Arbeitgeber müssen immer stärker um Ihre Fachkräfte kämpfen, um die Expertise im Unternehmen zu halten.

Das Lohnkostenmanagement steuert all den Problemen entgegen und löst diese zum Teil auf.

Im Lohnsteuerrecht gibt es 103 Paragraphen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, dem Arbeitnehmer sozialversicherungs- und steuerfreie (bzw. pauschalbesteuerte) Bausteine als Gehaltsbestandteil zu zahlen. Dadurch spart der Arbeitgeber zwischen € 750,- bis € 2.500,- pro Jahr pro Mitarbeiter. Ein netter Nebeneffekt für die Arbeitnehmer liegt darin, dass diese ca. 4 % mehr Gehalt ausgezahlt bekommen.


Die Umsetzung des Lohnkostenmanagements kann in folgenden Punkten angewendet werden:

  • Optimierung bei Neueinstellungen
  • Optimierung bei Gehaltserhöhungen
  • Optimierung bei Bonifikationszahlungen
  • Optimierung im Personalbestand

Unsere Spezialkanzlei beschäftigt Tarif-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtler, die aus den 103 Möglichkeiten die richtigen selektieren. Des Weiteren wird das Lohnkostenmanagement rechtssicher aufgebaut. Es wird beim Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteuerrechtliche Anrufungsauskunft eingeholt. Dadurch werden die selektierten Maßnahmen durch das Finanzamt genehmigt. Es werden alle rechtlichen Belange, wie Änderung oder Ergänzung der Arbeitsverträge, Unterstützung bei der Betriebsprüfung usw. gewährleistet.

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